Versicherungsrecht

Das Versicherungsrecht umfasst sowohl die Regelungen der Sozialversicherung, als auch die der Privatversicherung. Nachfolgend soll es inbesondere um das Thema der Privatversicherung gehen. Deutschland gehört im weltweiten Vergleich zu den Ländern, in welchem die meisten Versicherungen abgeschlossen werden. In der Versicherungswirtschaft gibt es die unterschiedlichsten Bereiche, welche in Sachversicherungen (Wohngebäude-, Kfz-, Hausrat-, Haftpflicht-, Unfallversicherung, etc.) und Lebensversicherungen (private Renten-, Lebens-, Berufsunfähigkeitsversicherungen, etc.) eingeteilt werden. Jeder Versicherungsvertrag ist aufgrund der Vielzahl an Versicherern und der ständigen Aktualisierung von Versicherungsbedingungen individuell zu prüfen.

Regelungsgegenstände sind daher die verschiedensten Dinge:

  • Abschluss von Versicherungsverträgen, insbesondere Prüfung der ordnungsgemäßen Aufklärung des Kunden
  • Überprüfung der Versicherungsbedingungen im Falle einer Verweigerung der Eintrittspflicht der Versicherung
  • Geltendmachung von Versicherungsleistungen
  • Überprüfung von Lebensversicherungsverträgen und vorzeitige Auflösung
  • Überprüfung der Beiträge bzw. Prämien
  • Widerruf und Kündigung von Versicherungsverträgen


Wenn Sie versicherungsrechtliche Fragen haben, frühzeitig Verträge auflösen oder Versicherungsleistungen geltend machen wollen, nehmen Sie gerne mit uns Kontakt auf. Wir freuen uns auf Sie.