Im Erbrecht geht es um die Rechtsnachfolge. Letztlich spielt also im Erbrecht immer der eigene Tod oder der eines wichtigen Menschen eine Rolle.
Es soll geregelt werden, wer insbesondere in die vermögensrechtlichen Fußstapfen des Erblassers tritt. Abweichend von der gesetzlichen Erbfolge, bietet das deutsche Erbrecht erhebliche Möglichkeiten die Rechtsnachfolge selbstbestimmt festzulegen. Dies ist Ausdruck des Grundsatzes der Privatautomie. Der Erblasser soll über sein eigenes Vermögen bis zum Zeitpunkt des Todes selbst und (in gewissen Grenzen) frei entscheiden können. Hierzu gehört eine Schenkung in vorweggenommer Erbfolge, eine Anordnung eines Vermächtnisses über einen gewissen Gegenstand oder eine Einsetzung als Erbe zu einem Bruchteil. Auch die Entziehung des Erbteils (im Volksmund: Enterbung) eines Angehörigen kann durch den Erblasser unter gewissen Voraussetzungen erfolgen.
Wenn der Erbfall eingetreten ist, helfen wir Ihnen bei der Geltendmachung und der Abwehr von erbrechtlichen Ansprüchen. In diesem Fall sollte frühestmöglich eine anwaltliche Beratung erfolgen, da Fristen eingehalten werden müssen. Auch die Geltendmachung von Vermächtnissen oder Pflichtteilsergänzungs- und Pflichtteilsansprüchen zählen hierzu.
Regelungsgegenstände sind daher die verschiedensten Dinge:
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Wenn Sie erbrechtliche Fragen haben, eine Überprüfung des Testaments oder die Durchsetzung Ihrer Interessen gegenüber den Miterben anstreben, nehmen Sie gerne mit uns Kontakt auf. Wir freuen uns auf Sie.