Familienrecht

Das Familienrecht stellt einen wichtigen Teil des Zivilrechts dar. Durch das Familienrecht werden die Rechte und Pflichten von Personen, welche durch Ehe, Lebenspartnerschaft, und Verwandtschaft miteinander verbunden sind, geregelt. Bei der Geltendmachung oder der Abwehr von familienrechtlichen Ansprüchen unterstützen wir Sie gerne. Gerne übernehmen wir auch die Beratung und den Entwurf von Eheverträgen. Einvernehmliche Scheidungen können im Wege einer Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarung erzielt werden, soweit die Ehegatten hierzu bereit sind.

Regelungsgegenstände sind daher die verschiedensten Dinge:

  • Entwurf von Eheverträgen
  • Ehegattenunterhalt, Trennungsunterhalt und nachehelicher Unterhalt
  • Kindschaftsrecht: Vaterschaftsanerkennung, Umgangs- und Sorgerecht, Namensrecht, Kindesunterhalt, etc.
  • Ehescheidung bzw. Abschluss einer einvernehmlichen Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarung  
  • Rechtsverhältnisse während der Ehe
  • Zugewinn- und Versorgungsausgleich


Wenn Sie Fragen rund um das Familienrecht haben, sich von Ihrem Partner trennen wollen oder eine Neuregelung des Sorge- / Umgangsrecht des Kindes angestrebt wird, nehmen Sie gerne mit uns Kontakt auf. Wir freuen uns auf Sie.