Das Familienrecht bildet einen wichtigen Teil des Zivilrechts ab. Durch das Familienrecht werden die Rechtsverhältnisse von Personen, welche durch Ehe, Lebenspartnerschaft, Familie und Verwandtschaft miteinander verbunden sind, geregelt.
Regelungsgegenstände sind daher die verschiedensten Dinge:
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Wenn Sie Fragen rund um das Familienrecht haben, sich von Ihrem Partner trennen wollen oder eine Neuregelung des Sorge- / Umgangsrecht des Kindes angestrebt wird, nehmen Sie gerne mit uns Kontakt auf. Wir freuen uns auf Sie.