Das (allgemeine) Zivilrecht regelt, in Abgrenzung zum Strafrecht und zum Öffentlichem Recht, die Rechtsbeziehungen zwischen natürlichen Personen bzw. juristischen Personen. Die Rechtsverhältisse von Privatpersonen und Unternehmern sollen also hierdurch geklärt werden.
Regelungsgegenstände sind daher die verschiedensten Dinge:
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Wenn Sie das Bedürfnis nach einer rechtlichen Überprüfung bzw. nach der Geltendmachung Ihrer Rechte verspüren, können Sie gerne mit uns Kontakt aufnehmen. Wir freuen uns auf Sie.