Allgemeines Zivilrecht

Unsere Rechtsanwälte betreuen Sie gerne sowohl bei der Geltendmachung als auch bei der Abwehr von zivilrechtlichen Ansprüchen. Es geht dabei um die Rechte aus Verträgen oder direkt aus dem Gesetz resultierende Rechte. Egal ob es um einen Miet-, Kauf- oder Darlehensvertrag geht - wir sind der richtige Ansprechpartner. Auch bei Problemen mit Handwerkern oder Werkstätten sind wir gerne für Sie da.

Regelungsgegenstände sind daher die verschiedensten Dinge:

  • Zustandekommen von Verträgen
  • Schadenersatzansprüche aus unerlaubten Handlungen (Sachbeschädigung, Körperverletzung, Unfallfolgen)
  • Beendigung bzw. Auflösung von Verträgen (Rücktritt, Widerruf, Kündigung, Anfechtung)
  • Eigentumsübertragung an beweglichen oder unbeweglichen Sachen
  • Herausgabe von Gegenständen
  • Unterlassung von rechtswidrigen Handlungen
  • Durchsetzung von Geldforderungen aus Verträgen
  • Geltendmachung von Gewährleistungsrechten


Wenn Sie das Bedürfnis nach einer rechtlichen Überprüfung bzw. nach der Geltendmachung Ihrer Rechte verspüren, können Sie gerne mit uns Kontakt aufnehmen. Wir freuen uns auf Sie.