Arbeitsrecht

Das Arbeitsrecht betrifft insbesondere das Recht der  sog. Angestellten. Kennzeichnend ist die unselbständige also weisungsgebundene Arbeit.  Regelungsgegenstand ist also vornehmlich die Rechtsbeziehung zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern (sog. Individualarbeitsrecht). Darüber hinaus wird im Arbeitsrecht auch das sog. Kollektivarbeitsrecht geregelt, welches das Verhältnis zwischen Gewerkschaften bzw. Betriebsräten (Arbeitnehmerseite) und Arbeitgeberverbänden bzw. Arbeitgebern (Arbeitgeberseite) betrifft. Hierzu zählt auch das Tarifvertragsrecht. Gerne betreuen wir Sie sowohl bei der Geltendmachung als auch der Abwehr arbeitsrechtlicher Ansprüche.

Regelungsgegenstände sind daher die verschiedensten Dinge:

  • Prüfung und Erstellung von Arbeitsverträgen
  • Geltendmachung von Gehalt-, Provisions-, oder Urlaubsansprüchen
  • Kündigungen bzw. Kündigungsschutzklagen
  • Prüfung und Erstellung von Arbeitszeugnissen
  • Aufhebungsverträge
  • Abfindungsansprüche


Wenn Sie arbeitsrechtliche Fragen haben oder eine Überprüfung und Lösung Ihres arbeitsrechtlichen Problems wünschen, nehmen Sie gerne mit uns Kontakt auf. Wir freuen uns auf Sie.