Verkehrsrecht

Das Verkehrsrecht besteht aus Regelungen, welche sich aus dem öffentlichem Recht und dem Privatrecht ergeben. Es werden hierdurch die Rechte und Pflichten insbesondere der Straßenverkehrsteilnehmer geregelt. Es ist eines der umfangreichsten Rechtsgebiete, da sich die Regelungen aus den unterschiedlichsten Teilbereichen ergeben. Wir helfen Ihnen insbesondere bei der Geltendmachung bzw. bei der Abwehr von verkehrsrechtlichen Schadensersatzansprüchen. Darüber hinaus vertreten wir Sie auch bei Ordnungswidrigkeiten oder in verkehrsstrafrechtlicher Hinsicht.

Regelungsgegenstände sind daher die verschiedensten Dinge:

  • Verkehrsunfälle: Geltendmachung von Sach- und Personenschäden, Haushaltsführungsschäden, entgangenem Gewinn, etc.
  • Arglistige Täuschung beim Autokauf: Schadenersatz, Rücktritt oder Anfechtung des Kaufvertrags
  • Verkehrsstrafrecht
  • Wiedererteilung der Fahrerlaubnis
  • Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht
  • Dieselskandal, Widerruf von SIXT-Leasingverträgen, etc.


Wenn Sie verkehrsrechtliche Fragen haben, eine Überprüfung von Bußgeldbeischeiden wünschen oder Schadenersatzansprüche geltend machen wollen, nehmen Sie gerne mit uns Kontakt auf. Wir freuen uns auf Sie.