Strafrecht

Regelungszweck des Strafrechts ist die Sicherstellung der freiheitlichen Ordnung. In einem Strafverfahren fungiert der Verteidiger (Anwalt) in erster Linie als Berater und Beistand des Beschuldigten. Kernaufgabe des Rechtsanwalts ist es, für eine sachgerechte Verteidigung zu sorgen und möglichst alle entlastenden Umstände in ein Strafverfahren einzuführen. Auch das Vortragen von Strafmilderungsgründen sowie die Stellungnahme zur Sache gegenüber Behörden und Gerichten stellen Handlungsmöglichkeiten des Rechtsanwalts dar. Strafverteidigung bedeutet auch dafür Sorge zu tragen, dass Abwehr - und Mitwirkungsrechte des Beschuldigten im Strafverfahren gewahrt werden. Die strafrechtliche Nachsorge (Bewährungsfragen, Strafvollstreckung und mögliche berufliche Auswirkungen einer Verurteilung) gehört ebenfalls zu unserem Aufgabenspektrum.

Regelungsgegenstände sind daher die verschiedensten Dinge:

  • Verstöße gegen die öff. Ordnung, Widerstand gegen die Staatsgewalt
  • Straftaten gegen das Leben
  • Sexualdelikte
  • Beleidigungen
  • Freiheitsberaubung, Nötigung, Geiselnahme, etc.
  • Diebstahl, Raub, Erpressung, etc.
  • Straftaten im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr
  • Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz

Mit einer Verteidigung durch uns erfahren Sie Beratung, Anleitung, Beistand, Schutz und Vertretung. Gemeinsam werden Verteidigungsziele und -strategien erarbeitet.

Sie wurden von der Polizei oder der Staatsanwaltschaft kontaktiert und möchten Akteneinsicht haben, Sie haben einen Strafbefehl bekommen bzw. haben eine Ladung zur Hauptverhandlung erhalten oder Sie wollen lediglich Auskünfte über den weiteren Ablauf im Strafverfahren erhalten? Dann nehmen Sie mit uns Kontakt auf - wir beraten Sie gerne.